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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Eisen
1.
Zustandekommen/Vertragsgegenstand des Vertrages:
Vertragsgegenstand
ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung
kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit uns über der laut Angebot
angebotenen Leistung zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese
AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir
erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der
sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
2.
Honorar/Preis: Es
gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung. 3.
Leistungserfüllung: Mit
Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung
durch uns als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder
Datenübertragung und/oder in Druckform. 4.
Lieferfrist: Es
gilt sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch
Handlung des Kunden entstanden sind. 5.
Zahlung / Fälligkeit: Wenn
Abschlagssummen vereinbart sind (Auftragsbestätigung) sind diese nach
Rechnungsstellung fällig. Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung durch uns
und Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen fällig. Gerät der Kunde in Verzug,
werden neben Mahnkosten in Höhe von € 3,-- Euro, Verzugszinsen im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der
Dienstleistung bleiben die von uns erstellten Pläne und Grafiken unser Eigentum.
6.
Inhalte: Für
den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst
verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von
Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße
grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies
auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist. 7.
Haftungsbeschränkung: Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Peter Eisen. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Zeichenbüro und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Zeichenbüros örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. |
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Peter Eisen - Hsnr. 118a - 6181 Sellrain - Tel.: 0650/ 52030003 - Email: pe@cad-grafik.at |
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