Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Eisen

Gültig ab 1.1.2004 bis auf Widerruf, Irrtum und Änderungen vorbehalten

1. Zustandekommen/Vertragsgegenstand des Vertrages:

Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit uns über der laut Angebot angebotenen Leistung zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

2. Honorar/Preis:

Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung.

3. Leistungserfüllung:

Mit Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder Datenübertragung und/oder in Druckform.

4. Lieferfrist:

Es gilt sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Kunden entstanden sind.

5. Zahlung / Fälligkeit:

Wenn Abschlagssummen vereinbart sind (Auftragsbestätigung) sind diese nach Rechnungsstellung fällig. Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung durch uns und Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen fällig. Gerät der Kunde in Verzug, werden neben Mahnkosten in Höhe von € 3,-- Euro, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die von uns erstellten Pläne und Grafiken unser Eigentum.

6. Inhalte:

Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

7. Haftungsbeschränkung:

Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.  

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Peter Eisen. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Zeichenbüro und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Zeichenbüros örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.


Peter Eisen - Hsnr. 118a - 6181 Sellrain - Tel.: 0650/ 52030003 - Email: pe@cad-grafik.at